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   LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13   

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https://dejure.org/2016,57402
LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13 (https://dejure.org/2016,57402)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.05.2016 - L 3 R 135/13 (https://dejure.org/2016,57402)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - L 3 R 135/13 (https://dejure.org/2016,57402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 Nr 1 ALG, § 1 Abs 2 ALG, § 1 Abs 7 ALG, § 3 Abs 1 Nr 1 ALG vom 29.07.1994, § 85 Abs 9 ALG vom 23.12.2002
    Alterssicherung der Landwirte - Mitgesellschafter einer GbR - Betreiber eines landwirtschaftlichen Unternehmens - unbeschränkte Haftung für Verbindlichkeiten der GbR - persönliche Beteiligung an Risiko von Gewinn und Verlust - Versicherungspflicht - ehrenamtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht des Mitgesellschafters einer GbR in der Alterssicherung der Landwirte; Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von Versicherungspflicht in der Alterssicherung für Landwirte

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht des Mitgesellschafters einer GbR in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlicher Bürgermeister im Land Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Bei Verwaltungsaufgaben hingegen, die dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglich sind, ist das dafür gezahlte Geld als Arbeitsentgelt insoweit anzusehen, als diese Zahlung den durch das Ehrenamt bedingten tatsächlichen Aufwand übersteigt (BSG, Urteil vom 22. September 1996 - 12 RK 6/95 - BSGE 78, 34; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 - L 3 R 130/12 -, Rn. 39, juris).

    Die Klägerin war als ehrenamtliche Bürgermeisterin dabei zur Wahrnehmung zahlreicher Verwaltungsaufgaben, wie sie sich aus der GO LSA ergeben, verpflichtet (im Einzelnen zu den sich aus der GO LSA ergebenden Aufgaben: Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 - L 3 R 130/12 -, juris, Rn. 34) und in die kommunale Verwaltung eingegliedert, so dass in der Aufwandsentschädigung kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 SGB IV für eine selbstständige Tätigkeit zu erkennen ist.

  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 8/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Sie stellen weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen im Sinne von § 15 Abs. 1 SGB IV noch ein dem vergleichbares Einkommen dar, weil sie nicht aus einer auf Einkommenserwerb gerichteten Tätigkeit als Einkommensquelle stammen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. September 2001 - B 10 LW 8/01 B -, juris).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Bei Verwaltungsaufgaben hingegen, die dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglich sind, ist das dafür gezahlte Geld als Arbeitsentgelt insoweit anzusehen, als diese Zahlung den durch das Ehrenamt bedingten tatsächlichen Aufwand übersteigt (BSG, Urteil vom 22. September 1996 - 12 RK 6/95 - BSGE 78, 34; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 - L 3 R 130/12 -, Rn. 39, juris).
  • BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Bestehen eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Dabei wird zunächst darauf verwiesen, dass die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung der Finanzbehörden zu treffen ist (so bereits BSG, Urteil vom 5. April 1956 - 3 RK 65/55 - juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2010 - L 22 LW 1/08 -, Rn. 79, juris).
  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1986 (Az.: IV R 137/84) ausgeführt, die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht erfordere eine in die Zukunft gerichtete langfristige Beurteilung.
  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R

    Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Selbstständiger Landwirt ist - vorbehaltlich der Regelung des § 1 Abs. 7 ALG - auch der Nebenerwerbslandwirt, solange sein Handeln auf eigene Rechnung erfolgt, also das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens sowie die in dem Unternehmen verrichtete Arbeit ihm unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereichen (BSG, Urteil vom 17. Juli 2003 - B 10 LW 9/02 R -, juris, Rn. 10).
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind selbstständig tätige Unternehmer und damit bereits von Satz 2 erfasst (vgl. hierzu die Begründung zum Gesetzentwurf, Bundestags-Drucksache 12/5700, S. 69; Bericht des 11. Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 19. Mai 1994, Bundestags-Drucksache 12/7599, S. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2010 - L 3 R 18/10

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Darüber hinaus erzielt der Bürgermeister - hier: die Klägerin - in Höhe von zwei Dritteln Arbeitsentgelt und unterliegt insoweit der Steuerpflicht und auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (betreffend LStR 2005: Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Mai 2010 - L 3 R 18/10 B ER -, juris).
  • LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 311/11

    Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Sie haftet als Gesellschafterin der GbR unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens und ist an dem Risiko von Gewinn und Verlust persönlich beteiligt (§§ 705 ff., 722 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); vgl. dazu BSG SozR 5850 § 41 Nr. 5; BSG SozR 5850 § 41 Nr. 6 = BSGE 41, 250, 251; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Februar 2013 - L 5 R 311/11 -, Rn. 26, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - L 22 LW 1/08

    Versicherungspflicht als Landwirt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13
    Dabei wird zunächst darauf verwiesen, dass die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung der Finanzbehörden zu treffen ist (so bereits BSG, Urteil vom 5. April 1956 - 3 RK 65/55 - juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2010 - L 22 LW 1/08 -, Rn. 79, juris).
  • BSG, 21.01.1969 - 3 RK 81/67
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RLw 1/75

    Landwirtschaftliches Unternehmer - Gesellschaft bürgerlichen Rechts -

  • BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69

    Forstwirtschaftliches Unternehmen - Gemeinschaftliches Betreiben -

  • BSG, 07.05.1975 - 11 RLw 17/73

    Unternehmen - Grundflächen - Gemeinsame Bewirtschaftung - Gesellschaft

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